E-Zigaretten sind grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubt, wobei es keine Rolle spielt ob es sich um Varianten mit oder ohne Nikotin handelt! Der Verkauf von E-Zigaretten, E-Liquid und E-Zigaretten-Zubehör an Minderjährige ist in Deutschland untersagt.
Die Handhabung ist denkbar einfach: nachdem man das Gerät aus der Verpackung geholt hat, muss man sich nur noch nach eventuellen Versiegelungen an der Ober- und Unterseite des Geräts umschauen. Diese sind vor dem Gebrauch unbedingt zu entfernen ! Das war es dann aber auch schon – wann immer man will, kann mit dem Dampfen losgelegt werden.
Grundsätzlich nicht ! Auch nach der ersten Benutzung wird der Akku nur dann in Anspruch genommen, wenn an dem Gerät gezogen wird. Man kann also selbst bestimmen, wie man sich seine E-Zigarette einteilt: ob nun an einem Wochenende oder über mehrere Wochen verteilt, alles ist möglich.
Nein, bei diesen E-Zigaretten bzw. E-Shishas handelt es sich um ein Einwegprodukt. Das Gerät ist so konzipiert, dass nur das enthaltene Liquid (2ml) verdampft werden kann. Eine Nachfüllung würde die E-Shisha ungenießbar machen.
Das Blinken ist ein Hinweis darauf, dass die E-Zigarette vollständig aufgebraucht ist. Das Gerät kann nun ordnungsgemäß entsorgt werden. Probieren Sie bei der Gelegenheit doch gleich eine von den vielen anderen verfügbaren Sorten aus, die wir bei uns im Webshop führen :-)
Tatsächlich sind die meisten E-Zigaretten mit zusätzlichen Hinweis- oder auch Gefahren-Symbolen versehen, die auf die theoretische Giftigkeit des Liquids hinweisen – was allerdings nur für den Fall des Verschluckens (was bei diesen Geräten ohnehin nicht ohne eine gewaltsame Öffnung möglich ist), und NICHT für den Vorgang des Verdampfens gilt. Wenn man die Geräte also so wie vorhergesehen nutzt, entsteht keine Gefahr.
Im Gerät bzw. im Liquid sind folgende Stoffe enthalten: Nikotin, Propylenglykol, Glycerin, Aromastoffe. Weitere Informationen finden sich auch auf der Verpackung sowie in der beiliegenden Bedienungsanleitung.